Für Versicherungsnehmer mit einer privaten Vollersicherung wird eine Behandlung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abgerechnet. Dies gilt auch für gesetzlich versicherte Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Die hierbei anfallenden Kosten können somit bei den o.g. Krankenversicherungen - zwecks Rückerstattung - eingereicht werden. Die Kosten liegen bei ca. 110 € pro Behandlungseinheit.
Für gesetzlich versicherte Patienten (Selbstzahler) fallen zur Zeit Kosten in Höhe von ca. 105 € pro Behandlungseinheit an.
Natürlich müssen auch wir unsere Preise in Abständen anpassen, diese Änderungen werden aber hier aktualisiert.
Mittlerweile übernehmen auch einige gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten teilweise. Eine genaue Auflistung dieser Kassen und deren Bedingungen können Sie unter folgendem Link einsehen:
www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
In jedem Fall sollten Sie die Erstattungsmöglichkeiten bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Dies sind freiwillige Leistungen der Krankenkassen und können von den Kassen selbst geändert werden.