Für Versicherungsnehmer mit einer privaten Vollersicherung wird eine Behandlung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abgerechnet. Dies gilt auch für gesetzlich versicherte Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Die hierbei anfallenden Kosten können somit bei den o.g. Krankenversicherungen - zwecks Rückerstattung - eingereicht werden.
Für gesetzlich versicherte Patienten (Selbstzahler) fallen zur Zeit Kosten in Höhe von ca. 105 € pro Behandlung an. Mittlerweile übernehmen auch einige gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten teilweise. Eine genaue Auflistung dieser Kassen und deren Bedingungen können Sie unter folgendem Link einsehen:
www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
In jedem Fall sollten Sie die Erstattungsmöglichkeiten bei Ihrer Krankenkasse erfragen.